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Unsere Servicetechniker stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sowohl unser Pikettdienst als auch unser Notfalldienst sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. An dieser Stelle erhalten Sie alle Informationen zu unserer kompetenten Unterstützung. Falls Ihre Frage unbeantwortet bleibt, können Sie auf unsere verlässliche und transparente Beratung zählen, um eine massgeschneiderte Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu erhalten.
Die Dauer der Reparaturen kommt ganz auf den Einzelfall an und ist individuell verschieden. Grob kann man sagen, dass wenn es sich nur um feuchte Wände und Böden handelt, diese in einigen Tagen getrocknet werden können. Schäden der Bausubstanz im Mauerwerk können längere Zeit (Wochen bis Monate) in Anspruch nehmen.
Haus- oder Wohungseigentümer verfügen in der Regel über eine Gebäudeversicherung, die für die Kosten der Bausubstanz im Falle von einem Wasserrohrbruch aufkommen muss. Für den Mieter kommt die Hausratsversicherung für die Schäden an der Einrichtung auf.
Bei den Versicherungen unterscheidet man zwischen der Gebäudeversicherung durch den Eigentümer und der Hausratsversicherung des Mieters. Die Hausratsversicherung übernimmt die Kosten für die Einrichtung und die Gebäudeversicherung die Kosten für die Bausubstanz und weitere Schäden am Gebäude. Liegt die Ursache des Schadens bei einem Nachbarn, dann wird die private Haftpflichtversicherung von dem Nachbarn für die Kosten aufkommen müssen.
Im Falle eines Wasserschadens sollten Sie umgehend ein darauf spezialisiertes Unternehmen anrufen. Der Schaden zeigt sich meist durch feuchte Flecken an den Wänden, die zum Beispiel durch einen Rohrbruch hervorgerufen werden. Warten Sie nicht lange und kontaktieren Sie umgehend einen Sanitär-Notdienst. Dieser wird sich schnellstmöglich um die Reparatur der Rohre kümmern und weitere Vorsichtsmassnahmen treffen, sodass in Zukunft kein erneuter Schaden eintreten kann.
Für Verstopfungen, die auf einen vertragsgemässen Gebrauch zurückzuführen sind, ist der Vermieter zuständig. Sollte die Verstopfung also durch den normalen Haarverlust beim Duschen oder durch anders nicht zu beseitigende Essensreste beim Geschirrspülen entstehen, haftet der Mieter nicht.
Haben Sie noch weitere Fragen? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Unsere freundlichen Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie.